FAQ – Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Kfz-Gutachten, Verkehrsunfälle und die Schadenabwicklung.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für ein Gutachten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Nein. Geschädigte haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst auszuwählen.
Die Dauer hängt vom Schadenumfang ab. Häufig kann ein Gutachten innerhalb kurzer Zeit erstellt werden.
Ein Gutachten ist insbesondere bei größeren Schäden sinnvoll, da weitere Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall berücksichtigt werden können.
Ein Gutachten kann unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und eine Fotodokumentation enthalten.
Über unser digitales Schadenportal können Schäden und wichtige Informationen schnell und unkompliziert online übermittelt werden.
