FAQ zu Haftpflichtgutachten und Unfallgutachten Semke Hameln
Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Unfallgutachten, Schadengutachten und die Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall.

Wer bezahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Ein professionelles Gutachten ist besonders bei größeren Schäden sinnvoll. Neben den Reparaturkosten werden häufig auch Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere relevante Positionen berücksichtigt.

Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?

In vielen Fällen erfolgt die Gutachtenerstellung innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung.

Kann die Fahrzeugbesichtigung vor Ort stattfinden?

Ja. Fahrzeugbesichtigungen können direkt bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt durchgeführt werden. Allerdings ist es abhängig vom Schadenumfang.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag enthält meist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich den Schadenumfang, die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert sowie weitere relevante Positionen.

Wie läuft die Schadenaufnahme ab?

Nach der Terminvereinbarung erfolgt die Besichtigung / Schadenaufnahme des Fahrzeugs sowie die vollständige Dokumentation des Schadens. Anschließend wird das Gutachten professionell erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Sind kurzfristige Termine möglich?

Ja. Kurzfristige Termine und schnelle Vor-Ort-Besichtigungen sind in vielen Fällen möglich.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Das Einsatzgebiet umfasst Hameln, Hannover, Bad Pyrmont, Rinteln, Aerzen, Hessisch Oldendorf und Hildesheim. Weitere Gebiete nach Vereinbarung.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail möglich. Sollten Sie uns telefonisch nicht sofort erreicht haben, schreiben Sie uns gern. Die Anfrage wird zeitnah beantwortet.

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