
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Unfallgutachten, Schadengutachten und die Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Ein professionelles Gutachten ist besonders bei größeren Schäden sinnvoll. Neben den Reparaturkosten werden häufig auch Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere relevante Positionen berücksichtigt.
In vielen Fällen erfolgt die Gutachtenerstellung innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung.
Ja. Fahrzeugbesichtigungen können direkt bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt durchgeführt werden. Allerdings ist es abhängig vom Schadenumfang.
Ein Kostenvoranschlag enthält meist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich den Schadenumfang, die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert sowie weitere relevante Positionen.
Nach der Terminvereinbarung erfolgt die Besichtigung / Schadenaufnahme des Fahrzeugs sowie die vollständige Dokumentation des Schadens. Anschließend wird das Gutachten professionell erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt.
Ja. Kurzfristige Termine und schnelle Vor-Ort-Besichtigungen sind in vielen Fällen möglich.
Das Einsatzgebiet umfasst Hameln, Hannover, Bad Pyrmont, Rinteln, Aerzen, Hessisch Oldendorf und Hildesheim. Weitere Gebiete nach Vereinbarung.
Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail möglich. Sollten Sie uns telefonisch nicht sofort erreicht haben, schreiben Sie uns gern. Die Anfrage wird zeitnah beantwortet.
